Endlich Freiheit!

1 09 2008

(hc – Bastian Becker) Alternativ auch: „Warum der Fahrlehrer doch nicht so unrecht hatte“. Blödes Thema, ich weiß. An einem Freitag Nachmittag, als ich meinen Bruder vom Münsteraner Bahnhof abgeholt habe, wurde mir jedoch einmal mehr bewusst, wie sich junge Leute überschätzen können. Eigentlich konnte ich bis dato das Thema nicht mehr hören, seit Ende Juli habe ich nun meinen Schein und durfte genug Warnungen ála „Fahr vorsichtig“, „Du baust früher oder später sowieso einen Unfall“ usw. lauschen. Alles ängstliches bla-bla, oder etwa doch nicht?

Kommen wir wieder zu diesem besagten Freitag Nachmittag. Das Auto, mein Bruder und ich fuhren mit ca. 40 km/h auf eine roten Ampel mitten in der City zu. Plötzlich überholten uns mit gefühlten 80 km/h zwei Jugendliche auf einem Motorrad und überfuhren ohne jegliche Scham die rote Ampel und die dazugehörige große Kreuzung. Ich sagte nur etwas wie: „Wow, was für verrückte Typen“. Kaum hatte ich den Satz ausgesprochen, sah ich nur noch eine Bremswolke, einen roten Kleinwagen aus einer Nebenstraße einfahren und hörte einen lauten Knall. Bumm! Es war passiert. Die Körper der beiden jungen Leute wurden mit einer unglaublichen Dramatik auf den Boden geschleudert. Ich staunte nicht schlecht, als die beiden wenige Sekunden später aufsprangen – als wäre nichts passiert – warscheinlich eine Reaktion auf den Schock des eben passierten Unglücks.

Glücklicherweise waren die Unfallbeteidigten – den Umständen entsprechend – nicht schwer verletzt. Das ist sowohl dem Schutzengel am Unfallort, als auch der kurz vorher einsetzenden Vollbremsung des Motorradfahrers zu verdanken. Der beobachtete Unfall machte mir wieder einmal mehr bewusst, wie schnell ein Unfall durch Leichtsinnigkeit und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten passieren kann. Meinen zittrigen Kupplungsfuß wurde ich übrigens bis ich auf dem heimischen Parkplatz eintraf nicht mehr los.





Führerschein mit 17 Jahren

1 02 2008

(hc – Lena Luhmeyer) Viele Jugendliche entscheiden sich für den Führerschein mit 17 Jahren. Hier mal eine Übersicht, welche Voraussetzungen vor liegen müssen und was zu beachten ist. Mit der Prüfbescheinigung darf ein PKW nur gefahren werden, wenn eine bestimmte in der Bescheinigung genannte Person mitfährt. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (bzw. Klasse 3) sein. In der Verkehrszentralkartei dürfen für diese Person höchstens drei Punkte eingetragen sein. Die Prüfbescheinigung muss bei jeder Fahrt mitgeführt werden. Sie ist Polizeibeamten bei Kontrollen auszuhändigen.

Fahrer und Beifahrer dürfen nicht über 0.0 Promille kommen! Wenn diese Voraussetzungen und Gebote eingehalten werden, dann kann das Fahren los gehen. Die Vorteile sind, dass man Fahrpraxis bekommt und mit Hilfe der Eltern bzw. der Begeleitperson sicherer im Straßenverkehr wird. Bevor man mit 18. Jahren alleine fährt. In den meisten Bundesländern wird dieses angeboten.